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Bedingungen Wochenbettbetreuung

Liebe werdende Wöchnerin und Partner

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Ich freue mich sehr, dass ihr mich für die Betreuung im Wochenbett ausgesucht habt. Damit wir alles Wichtige sowie der Ablauf der Besuche besprechen können, habt ihr dieses Gespräch heute mit mir.

 

Die Betreuung durch die Hebamme im Wochenbett ist durch die Krankenkasse vollständig gedeckt. 

Während den ersten 56 Tagen nach der Geburt habt ihr ein Anrecht auf 10 (wenn es nicht euer erstes Kind ist) oder 16 (wenn es euer erstes Kind ist oder euer Kind zu früh auf die Welt kam oder per Kaiserschnitt entbunden wurde) Besuche von mir. 

 

Während dieser Zeit schauen wir gemeinsam die Entwicklung eures Babys und die Rückbildung der Gebärmutter und Heilung allfälliger Geburtsverletzungen an. Weitere Themen sind Stillen, Neugeborenenpflege, Psychische Befindlichkeiten, sowie Übungen für die Rückbildung deines Körpers. 

 

 

Abmachungen für die Betreuung durch die Hebamme: 

 

Damit die Wochenbettbesuche gut ablaufen, wäre ich froh, wenn ihr die folgenden Abmachungen studiert und danach unterzeichnet. 

 

  1. Falls ihr nicht vorhabt einen Geburtsvorbereitungskurs zu besuchen, werde ich dieses Gespräch direkt bei deiner Krankenkasse in Rechnung stellen. Da die Krankenkasse euch einmalig 150 Fr. zur Verfügung stellt. Dieser Betrag ist entweder für einen Geburtsvorbereitungskurs oder für dieses Gespräch gedacht. Falls ihr bereits einen Geburtsvorbereitungskurs besucht habt oder dies noch vorhabt, werde ich euch dieses Gespräch nicht in Rechnung stellen. 

  2. Teilweise übernehmen die einzelnen Gemeinden   das Pikettgeld der Hebammen leider nicht.  Falls dies der Fall ist, werde ich euch den  einmaligen Betrag von 125 Fr. direkt selbst in Rechnung stellen.  Das Pikettgeld deckt meine Erreichbarkeit ab. Den Betrag werde ich euch in Rechnung stellen, sobald das Baby dann da ist. 

  3. Ich bin froh, wenn ihr mir schnellst möglichst Bescheid gebt, wenn das Kind auf der Welt ist, damit ich in etwa abschätzen kann, wann  die Betreuung startet und ich dann auch für euch Verfügbar bin

  4. Falls ihr euch überlegt ambulant, d.h. 6h nach der Geburt nach Hause zu gehen, lasst es mich vor der Geburtwissen, damit ich auch sehr kurzfristig zu euch nach Hause kommen kann. Beachte: in diesem Fall entfällt das Pikettgeld, da es durch den Kanton übernommen wird. 

  5. Sobald ihr ein Problem erkennt oder etwas nicht stimmt, wartet nicht zu, sondern kontaktiert mich sofort.Probleme kann man in der Regel besser lösen, wenn man am Anfang damit beginnt. 

  6. Meine angegebene Besuchszeit können  +/- 30min variieren, da ich nicht immer genau sagen kann, wie lange die vorherigen Besuche gehen. Ein Besuch geht in der Regel 60min. 

Ich habe die Abmachungen sorgfältig studiert und bin einverstanden damit: 

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